Betrieb der Klinikstandorte ist sichergestellt
Seit Mitte April 2026 führt der bestellte Interims-Geschäftsführer Dr. Jan Schlenker mit seinem Kollegen Michael Kilb der Borchers & Kollegen Interim Management die Geschäfte der Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH. Er sagt: „Wir haben uns entschieden, unsere Restrukturierung in Form einer Eigenverwaltung anzugehen. Unter diesen rechtlichen Bedingungen sehen wir deutlich bessere Voraussetzungen, um notwendige Restrukturierungen konsequent und zugleich geordnet voranzubringen.“
Schlenker betont, dass die Anordnung der Eigenverwaltung keinerlei Auswirkungen auf die laufenden Klinikbetriebe habe: „Es ist sichergestellt, dass wir unsere Patientinnen und Patienten auch weiterhin vollumfänglich an allen Standorten behandeln und wir unseren Versorgungsauftrag unverändert und in gewohnter Qualität erfüllen. Auch werden wir weiterhin für sämtliche Lieferanten und Dienstleister ein zuverlässiger Geschäftspartner bleiben.“
Weitere Schritte des Insolvenzverfahrens
Im Zuge des Verfahrens bleibt die Interims-Geschäftsführung im Amt und führt die Geschäfte begleitet durch einen Restrukturierungsbevollmächtigten fort. Die Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH wird dabei von Dr. Claus-Peter Kruth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht der Kanzlei AndresPartner, beraten. „Das Marienhospital ist als hochspezialisiertes Krankenhaus – auch in Verbindung mit den das Leistungsangebot arrondierenden Rehakliniken – sehr gut aufgestellt. Hier sehen wir eine gute Basis für den anstehenden Restrukturierungsprozess.“ betont Dr. Kruth.
Die Insolvenz erstreckt sich auf alle Einrichtungen der Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH, also auf das Marienhospital Stuttgart, die Vinzenz Klinik und die Vinzenz Therme in Bad Ditzenbach sowie die Luise von Marillac Klinik in Bad Überkingen. Die rund 3.000 Mitarbeiter der Häuser sind über die Situation und das weitere Vorgehen in einer Mitarbeiterinformationsveranstaltung informiert worden und werden künftig über alle Schritte auf dem Laufenden gehalten.
Als vorläufiger Sachverwalter wurde von dem Gericht Rechtsanwalt Jochen Sedlitz von der Kanzlei GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Stuttgart bestellt. Aufgabe des Sachwalters ist es, das Verfahren zu überwachen und den Sanierungsprozess zu unterstützen.
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) am Marienhospital nicht von Insolvenz betroffen
Das MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum Marienhospital Stuttgart gGmbH) ist eine Tochtergesellschaft der Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH, selbst aber nicht insolvent. Wegen einer möglichen Namensverwechslung ist klarzustellen, dass die Schwestergesellschaften Vinzenz von Paul gGmbH Soziale Dienste und Einrichtungen, Göppingen und ihre Tochtergesellschaften sowie die Vinzenz von Paul Hospital gGmbH, Rottweil und Ihre Tochtergesellschaften von dem Eigenverwaltungsverfahren nicht betroffen sind.
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
• Das Amtsgericht Stuttgart ordnet auf Antrag der Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH die vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung an.
• Der Klinikbetrieb läuft in allen Einrichtungen uneingeschränkt weiter.
• Die Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH hat sich zu diesem Schritt entschieden, um erforderliche Sanierungsmaßnahmen und eine Neuaufstellung anzugehen.
• Die Geschäftsführung informiert Mitarbeiter, Patienten und Betroffene.
• Die Beschäftigten erhalten drei Monate lang Insolvenzgeld über die Bundesagentur für Arbeit; danach stellt das Unternehmen selbst die Gehälter wieder sicher.
















