Klaus Konrad Schneider arbeitet in der Personalabteilung des Marienhospitals. Neben seiner Tätigkeit als „Beauftragter für Betriebliches Eingliederungsmanagement“ ist er seit Anfang 2019 auch für den neu geschaffenen Bereich Konfliktmanagement zuständig. Jetzt wird er von 20 Konfliktnavigatoren aus unterschiedlichsten Abteilungen des Marienhospitals unterstützt.
Vertraulichkeit ist oberstes Gebot
Im Sommer 2019 erging ein Aufruf an alle Marienhospitalmitarbeiter, sich als Konfliktnavigatoren zu engagieren. Die Freiwilligen, die sich meldeten, wurden durch Schulungen auf ihre neue Aufgabe vorbereitet.
Einer der heute insgesamt 20 geschulten Navigatoren ist Haris Zubanovic. Er ist Pain Nurse, also Pflegekraft für Schmerztherapie: „Ich arbeite im Marienhospital, weil ich dessen Unternehmensleitlinien schätze. Dort werden ein kooperativer Führungsstil und Wertschätzung allen Mitarbeitern gegenüber gefordert. Aber diese Werte können durch ungeklärte Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen in Gefahr geraten. Deshalb habe ich mich als Konfliktnavigator zur Verfügung gestellt.“ Konfliktnavigatorin Caroline Bühler arbeitet als stellvertretende Stationsleiterin auf M5cd. Sie sieht das ähnlich. Konkrete Beispiele aus ihrer bisherigen Arbeit möchten die beiden und auch Klaus Konrad Schneider im Interview nicht nennen. Denn oberstes Gebot für die Konfliktnavigatoren sind Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Caroline Bühler: „Als Konfliktnavigatoren helfen wir nicht direkt bei der Klärung von Konflikten. Wir bieten Kolleginnen und Kollegen in Konfliktsituation aber ein offenes Ohr. Durch aktives Zuhören können wir oft schon dazu beitragen, dass Ratsuchende den Konflikt zunächst für sich selbst klären und analysieren.“
Klärungsstellen empfehlen
Zu ihren Aufgaben der Navigatoren gehört außerdem, den ratsuchenden Kollegen Ansprechpartner oder Klärungsstellen innerhalb des Hauses zu empfehlen. Das können je nach Art des Konfliktes der Vorgesetzte, die Mitarbeitervertretung, die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsarzt, die Seelsorge, die Personalabteilung, das Bildungszentrum oder die AGG*-Beschwerdestelle sein.
* Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz