Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant, dass gesetzlich Versicherte verbindlich bis Ende 2024 eine digitale Patientenakte (ePA) von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Mit der ePA sollen alle Patientendaten, die bislang separat in Krankenhäusern und Arztpraxen abgelegt wurden, elektronisch zusammengefasst werden. Damit können Behandelnde schnell und umfassend auf sämtliche medizinische Daten zugreifen und sich so über Vorerkrankungen, bisherige medizinische Eingriffe und Therapien, Medikamentenverordnungen etc. informieren.
Eine digitale Herausforderung für Krankenhäuser und Hausarztpraxen
„Insbesondere in Notfallsituationen ist ein solch schneller und unkomplizierter Zugriff auf medizinische Daten hilfreich, unter Umständen sogar lebensrettend“, sagt Dr. Yves Oberländer, Ärztlicher Direktor der Klinik für Notfallmedizin. Für Krankenhäuser und Hausarztpraxen stellt die Digitalisierung dennoch eine Herausforderung dar. Denn zum einen müssen eigens die technischen Voraussetzungen und IT-Sicherheitsvorkehrungen dafür geschaffen oder ausgebaut werden. Zum anderen braucht es genügend geschulte Kräfte, die sich von der Aufnahme bis hin zur Entlassung eines Patienten um den Datentransfer kümmern.
„Am Marienhospital sind wir für die Einführung der ePA technisch vorbereitet“, sagt Lothar Witeczek, Leiter für die Digitale Transformation. „Sobald die dafür notwendige Software zur Verfügung gestellt wird, können wir damit beginnen, die neuen Funktionalitäten zu integrieren und Mitarbeitende zu schulen.“ Allerdings sind in den Testregionen noch zahlreiche Herausforderungen aufgetreten. Daher lässt sich aktuell noch nicht absehen, wann die Software zur Verfügung steht. „Darüber hinaus sind derzeit die allerwenigsten Patienten mit einer ePA ausgestattet“, merkt Lothar Witeczek an.
Gesetzliche Krankenkassen sind in der Pflicht
Das Thema Datensicherheit wird in der Öffentlichkeit häufig kontrovers diskutiert. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber den Anbieter der ePA in die Pflicht genommen: Der Leistungsträger, also die jeweilige gesetzliche Krankenkasse der Patienten, ist umfassend datenschutzrechtlich verantwortlich für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der ePA.
Am Ende bleibt auch bei den Versicherten ein gutes Stück Verantwortung. Denn ein jeder kann sich grundsätzlich gegen die Nutzung einer ePA aussprechen. Zudem bedarf es der jeweiligen Zustimmung der Patienten, um auf die gespeicherten Gesundheitsdaten zuzugreifen. Sie entscheiden darüber hinaus nicht nur, wem sie Einblick in die Akte gewähren, sondern auch, welche Inhalte darin eingefügt oder gegebenenfalls gelöscht werden. Die Krankenkassen können übrigens nicht in der ePA lesen.