Notfallnummern

Telefonzentrale

0711 6489-0

Marienhospital Stuttgart
Böheimstraße 37, 70199 Stuttgart

Notfalleinweisung

0711 6489-4444

Zentrale Notfallnummer für Haus-
ärzte, Fachärzte, Rettungsdienste

Notrufnummer Shuntzentrum

0711 6489-7777

Bei akuten Notfällen erreichen Sie das Shuntteam rund um die Uhr (24 Stunden).

Notrufnummer Rettungsdienst

112

Bitte rufen Sie in einer Notfallsituation diese Nummer an. Der Anruf ist von jedem Telefon aus kostenlos.

Klinik für Notfallmedizin

Hier erhalten eingelieferte Schwerverletzte und akut Erkrankte eine Erstdiagnose, damit die Behandlung schnellstmöglich eingeleitet werden kann. Für die Erstdiagnose steht u.a. ein Schockraum zur Verfügung sowie eine „Chest Pain Unit“ zur Überwachung von Patienten mit unklaren Brustschmerzen. 

Zur Klinik

  • Leitungsteam:

Zentrale Anlaufstelle, wenn Arztpraxen geschlossen haben. Bitte kommen Sie ohne telefonische Anmeldung!

Allgemein/Innere und Chirurgie/Orthopädie
Montag bis Freitag 19.00–24.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 7.00–24.00 Uhr

Website Notfallpraxis

Adresse

Marienhospital Stuttgart
Böheimstraße 37
70199 Stuttgart

Parken am Marienhospital

Gebührenpflichtig

Kostenlos

Aktuelles

ePA – vernetzte Gesundheitsversorgung

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen bürokratische Abläufe und die medizinische Versorgung effizienter und besser werden. Die ePA soll 2024 für alle gesetzlich Versicherten verbindlich werden.

Die elektronische Patientenakte soll 2024 für alle gesetzlich Versicherten verbindlich werden (Bild: shutterstock.com/metamorworks)

Das Marienhospital ist auf die ePA-Einführung technisch vorbereitet

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant, dass gesetzlich Versicherte verbindlich bis Ende 2024 eine digitale Patientenakte (ePA) von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Mit der ePA sollen alle Patientendaten, die bislang separat in Krankenhäusern und Arztpraxen abgelegt wurden, elektronisch zusammengefasst werden. Damit können Behandelnde schnell und umfassend auf sämtliche medizinische Daten zugreifen und sich so über Vorerkrankungen, bisherige medizinische Eingriffe und Therapien, Medikamentenverordnungen etc. informieren.


Eine digitale Herausforderung für Krankenhäuser und Hausarztpraxen

„Insbesondere in Notfallsituationen ist ein solch schneller und unkomplizierter Zugriff auf medizinische Daten hilfreich, unter Umständen sogar lebensrettend“, sagt Dr. Yves Oberländer, Ärztlicher Direktor der Klinik für Notfallmedizin. Für Krankenhäuser und Hausarztpraxen stellt die Digitalisierung dennoch eine Herausforderung dar. Denn zum einen müssen eigens die technischen Voraussetzungen und IT-Sicherheitsvorkehrungen dafür geschaffen oder ausgebaut werden. Zum anderen braucht es genügend geschulte Kräfte, die sich von der Aufnahme bis hin zur Entlassung eines Patienten um den Datentransfer kümmern.

„Am Marienhospital sind wir für die Einführung der ePA technisch vorbereitet“, sagt Lothar Witeczek, Leiter für die Digitale Transformation. „Sobald die dafür notwendige Software zur Verfügung gestellt wird, können wir damit beginnen, die neuen Funktionalitäten zu integrieren und Mitarbeitende zu schulen.“ Allerdings sind in den Testregionen noch zahlreiche Herausforderungen aufgetreten. Daher lässt sich aktuell noch nicht absehen, wann die Software zur Verfügung steht. „Darüber hinaus sind derzeit die allerwenigsten Patienten mit einer ePA ausgestattet“, merkt Lothar Witeczek an.


Gesetzliche Krankenkassen sind in der Pflicht

Das Thema Datensicherheit wird in der Öffentlichkeit häufig kontrovers diskutiert. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber den Anbieter der ePA in die Pflicht genommen: Der Leistungsträger, also die jeweilige gesetzliche Krankenkasse der Patienten, ist umfassend datenschutzrechtlich verantwortlich für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der ePA.

Am Ende bleibt auch bei den Versicherten ein gutes Stück Verantwortung. Denn ein jeder kann sich grundsätzlich gegen die Nutzung einer ePA aussprechen. Zudem bedarf es der jeweiligen Zustimmung der Patienten, um auf die gespeicherten Gesundheitsdaten zuzugreifen. Sie entscheiden darüber hinaus nicht nur, wem sie Einblick in die Akte gewähren, sondern auch, welche Inhalte darin eingefügt oder gegebenenfalls gelöscht werden. Die Krankenkassen können übrigens nicht in der ePA lesen.