Weiterbildungsermächtigungen
Im Marienhospital Stuttgart gibt es für Mediziner zahlreiche Möglichkeiten zur Facharztweiterbildung. In folgenden Fachgebieten verfügen wir über Weiterbildungsermächtigungen:
Fachgebiete
- volle Weiterbildungsermächtigung für Basischirurgie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Chirurgie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Viszeralchirurgie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Anästhesiologie
- volle Weiterbildungsermächtigung für die Spezielle Intensivmedizin
- volle Weiterbildungsermächtigung für die Spezielle Schmerztherapie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Gefäßchirurgie
- Weiterbildungsermächtigung für Phlebologie (12 Monate)
- Weiterbildungsermächtigung für Geriatrie (18 Monate)
- volle Weiterbildungsermächtigung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- volle Weiterbildungsermächtigung in der Fakultativen Weiterbildung „Spezielle Operative Gynäkologie“
- volle Weiterbildungsermächtigung für die fakultative Weiterbildung „Gynäkologische Onkologie“
- volle Weiterbildungsermächtigung für die fakultative Weiterbildung „Spezielle Geburtshilfe und Perinatologie“
- volle Weiterbildungsermächtigung für HNO-Heilkunde
- volle Weiterbildungsermächtigung für die Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“
- drei Jahre spezifische Facharztausbildung Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie/Pädaudiologie)
- volle Weiterbildungsermächtigung für Innere Medizin
- volle Weiterbildungsermächtigung für Angiologie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Diabetologie und Endokrinologie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Kardiologie
- volle Weiterbildungsermächtigung in der Fakultativen Weiterbildung „Spezielle Internistische Intensivmedizin“
- volle Weiterbildungsermächtigung für Gastroenterologie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Internistische Rheumatologie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Pneumologie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Schlafmedizin
- volle Weiterbildungsermächtigung für Hämatologie und Internistische Onkologie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Laboratoriumsmedizin (Klinische Chemie, Immunologie, Mikrobiologie)
- volle Weiterbildungsermächtigung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Oralchirurgie
- volle Weiterbildungsermächtigung für die Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“
- volle Weiterbildungsermächtigung für Neurologie
- Ausbildungsermächtigungen für die Bereiche Ultraschalldiagnostik hirnversorgender Arterien, Elektromyografie und Elektroenzephalografie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Orthopädie und Unfallchirurgie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Spezielle Unfallchirurgie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Physikalische Therapie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Pathologie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Basischirurgie
- volle Weiterbildungsermächtigung für Plastische Chirurgie (gemäß neuer WBO)
- volle Weiterbildungsermächtigung für die Zusatzbezeichnung „Handchirurgie“
- volle Weiterbildungsermächtigung für Psychosomatische Medizin
- volle Weiterbildungsermächtigung für Diagnostische Radiologie
- DeGIR-Ausbildung für Interventionelle Radiologie (Stufe I und II bzw. Module A, B, C, D)
- Weiterbildungsermächtigung für Neuroradiologie (18 Monate)
- volle Weiterbildungsermächtigung für Strahlentherapie