Unsere Leistungen in der Pädaudiologie
Kindliche Hörstörungen ab der Geburt zu erkennen gehört zum Leistungsspektrum der Pädaudiologie. Mithilfe diagnostischer Untersuchungen bestimmen wir zunächst die Art und Schwere der Hörstörung. Benötigt das Kind ein Hörgerät, wird eine angemessene Versorgung eingeleitet. Unser Schwerpunkt arbeitet dabei eng mit Hörgerätespezialisten (Pädakustikern) zusammen, die besonders für die Betreuung von Kindern qualifiziert sind. Auch mit den entsprechenden pädagogischen Einrichtungen der Region besteht eine enge Kooperation.
Die Begleitung der Familie spielt für die Behandlung eine wichtige Rolle. Unser Anliegen ist es, sich für jedes Kind und die Eltern genügend Zeit zu nehmen. Die Untersuchung führen wir in einer ruhigen Atmosphäre durch. Das Kind wird behutsam an die Untersuchung herangeführt und der Untersuchungsablauf ausführlich erklärt. Ist der Befund erstellt, besprechen wir ihn mit den Eltern. In der Regel erhalten diese kurz nach dem Besuch einen ausführlichen schriftlichen Bericht.
Unsere Leistungen im Detail
Sicher überprüfen: Liegt eine angeborene Hörstörung vor?
Im Marienhospital kommen jährlich rund 1200 Babys zur Welt. Bei jedem Neugeborenen wird automatisch ein Hörscreening vorgenommen. Wird ambulant entbunden oder die Mütter werden frühzeitig entlassen ist ein Screening nach telefonischer Absprache möglich (Telefon: 0711 6489-2577).
Erste Untersuchung auf der Neugeborenenstation
Das Neugeborenen-Hörscreening wird am zweiten bis vierten Tag auf der Neugeborenenstation durchgeführt. Die Mütter erhalten bei der stationären Aufnahme einen Bogen, der sie über den Ablauf des Neugeborenenscreenings informiert. Außerdem werden Fragen zur Krankheitsgeschichte gestellt (Kurzanamnese). So lassen sich Risikofaktoren bei familiärer Schwerhörigkeit und Risiken während der Schwangerschaft zu erfassen. Das Ergebnis der Untersuchung wird auf dem Bogen und im gelben Vorsorgeheft festgehalten. Die Untersuchungsergebnisse sind bei rund fünf Prozent der Kinder zunächst auffällig. Das heißt aber nicht, dass eine Schwerhörigkeit vorliegt, sondern dass eine weitere Untersuchung erforderlich ist.
Zweite Untersuchung bei Auffälligkeiten
Diese folgt etwa sechs Wochen später (um die U3 herum) und wird erneut bei uns kostenlos angeboten. Ist das Ergebnis des zweiten Screenings ebenfalls auffällig, so wird die Ohrsituation untersucht. Es erfolgt eine „Druckmessung“ des Mittelohrs (Tympanogramm). Liegt eine Belüftungsstörung des Mittelohrs vor oder kann eine Hörstörung nicht ausgeschlossen werden, vereinbaren wir einen erneuten Untersuchungstermin.
Dritte Untersuchung bei Verdacht auf Hörstörung
Diese umfangreiche Untersuchung zur erweiterten Hördiagnostik findet vier bis sechs Wochen später statt. Die Eltern benötigen hierfür eine Überweisung vom Kinderarzt oder HNO-Arzt. Ziel ist, die Hörfähigkeit des Kindes zu sichern. Und falls eine Hörstörung vorliegt, den Grad der Schwerhörigkeit einzuschätzen.
Eingesetzte diagnostische Methoden
- Tympanogramm
- Stapediusreflexmessung
- Registrierung der otoakustischen Emissionen (OAE)
- Beobachtung der Hörreaktionen des Kindes auf standardisierte Geräusche und Töne
- eventuell Ableitung der hörbedingten Reaktionen des Gehirns mittels Oberflächenelektroden am Kopf (BERA = akustisch evozierte Potentiale)
Die Ergebnisse werden durch eine Kontrolluntersuchung gesichert. Ziel ist, eine Hörstörung innerhalb der ersten drei Lebensmonate zu erfassen. Falls erforderlich, leiten wir eine Hörgeräteversorgung innerhalb des ersten Lebenshalbjahres ein.