Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein schriftlich festgehaltenes Dokument, in dem eine Person verfügt, wie sie in konkreten medizinischen Behandlungssituationen versorgt werden möchte, wenn sie nicht mehr entscheidungsfähig ist – zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung, nach einem Unfall oder im hohen Alter. Sie dient Ärzten und Angehörigen als verbindliche Orientierung und beschreibt, welche Maßnahmen dem Willen des Patienten entsprechen, sobald die beschriebenen Lebens- und Behandlungssituationen eintreten.
„Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument, um den eigenen Willen in schwierigen gesundheitlichen Situationen zu wahren. Sie schützt den Patienten vor unerwünschten medizinischen Maßnahmen und sorgt für Klarheit“, erklärt Claudia Carl-Willing, Juristin am Marienhospital Stuttgart.
Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?
Niemand kann vorhersagen, ob und wann er in eine Situation kommt, in der er nicht mehr selbst entscheiden kann. Unfälle oder schwere Krankheiten können plötzlich eintreten. In solchen Fällen sorgt eine Patientenverfügung dafür, dass die persönlichen Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung respektiert werden. Fehlt eine solche Verfügung, müssen Angehörige oder Ärzte Entscheidungen treffen, die möglicherweise nicht im Einklang mit dem Willen des Patienten stehen. Die Verfügung gibt den Patienten die Kontrolle über die medizinische Versorgung zurück und hilft, mögliche Konflikte oder Unsicherheiten bei den behandelnden Ärzten oder den Angehörigen weitestgehend zu vermeiden.
Welche Entscheidungen können in der Patientenverfügung getroffen werden?
In einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Dazu zählen etwa folgende wichtigen Handlungen:
- Lebenserhaltende Maßnahmen
Möchte die Person im Fall einer unheilbaren Krankheit oder im Endstadium einer schweren Erkrankung künstlich am Leben erhalten werden, etwa durch Beatmung oder eine künstliche Ernährung? - Schmerzbehandlung und Palliativmedizin
Wie soll mit Schmerzen verfahren werden? Möchte die Person in der letzten Lebensphase Palliativpflege (Symptom- und Schmerzkontrolle) erhalten? - Wünsche zu bestimmten Eingriffen
Welche medizinischen Eingriffe sind noch vom Patienten gewünscht oder sollen nicht durchgeführt werden? - Organspende
Möchte die Person Organe spenden? Auch dieser Wunsch kann in der Patientenverfügung festgehalten werden.
Wie formuliert man eine Patientenverfügung?
Das Erstellen einer Patientenverfügung ist eine persönliche Entscheidung. Es gibt zahlreiche Vorlagen und Muster, die als Orientierung dienen können, etwa auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesministeriums für Gesundheit oder der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Es ist jedoch ratsam, das Dokument zusammen mit einem Arzt oder einer juristischen Fachkraft zu erstellen, um sicherzugehen, dass alle relevanten medizinischen und rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
„Eine klar formulierte Patientenverfügung gibt den Ärzten und Angehörigen Sicherheit und hilft, im Sinne des Patienten zu
handeln“, betont Claudia Carl-Willing.
Was passiert ohne Patientenverfügung?
Fehlt eine Patientenverfügung, müssen Angehörige oder ein Betreuungsgericht entscheiden, wie mit der medizinischen Behandlung des Patienten verfahren werden soll. Dies kann zu Konflikten führen, insbesondere wenn es unterschiedliche Auffassungen über die richtigen Entscheidungen gibt.
Zudem besteht die Gefahr, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht dem tatsächlichen Willen des Patienten entsprechen. Ein Betreuungsgericht könnte die Verantwortung für die Entscheidungen übernehmen, was zusätzliche Unsicherheiten in einer ohnehin belastenden Situation mit sich bringen kann.
Patientenverfügung und rechtliche Sicherheit
In Deutschland ist die Patientenverfügung rechtlich verbindlich. Treffen die konkreten Festlegungen der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Patienten zu, so sind alle an der Behandlung Beteiligten daran gebunden, sofern diese medizinisch vertretbar sind. Es kann jedoch Situationen geben, in denen eine Verfügung nicht vollständig umsetzbar ist, etwa bei einem Notfall, der sofortiges Handeln erfordert.
Selbstbestimmung
Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass der Wille des Patienten in einer gesundheitlichen Krise respektiert wird. Sie gibt ihm die Selbstbestimmung über seine medizinische Versorgung zurück und hilft, Konflikte zu vermeiden. Wer sich frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzt, kann sicherstellen, dass er auch dann noch über sein Leben entscheiden kann, wenn er dies selbst nicht mehr tun kann.
„Die Patientenverfügung ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die jeder in Betracht ziehen sollte. Sie gibt den Patienten die Möglichkeit, ihre Wünsche auch dann zu wahren, wenn sie sich nicht mehr selbst äußern können“, fasst Claudia Carl-Willing zusammen.
NÜTZLICHE INFORMATIONEN
Für die Erstellung einer Patientenverfügung gibt es zahlreiche Informationsquellen:
• Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet Mustervorlagen und rechtliche Informationen.
• Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin stellt ebenfalls hilfreiche Informationen zur Verfügung.
• Caritas und Diakonie bieten Beratungsdienste an, um die Verfügung zu erstellen.
• Juristische Beratung: Fachanwälte für Medizinrecht helfen, eine rechtssichere Patientenverfügung zu verfassen.
Weiterführende Links auf den Webseiten dieser Institutionen:
• Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
• Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
• Bundesministerium für Gesundheit
• Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.
Nutzen Sie diese Informationen, um sich mit dem Thema der Patientenverfügung auseinanderzusetzen und für den Fall der Fälle vorzubereitet zu sein. Am Marienhospital Stuttgart stehen Ihnen bei Fragen rund um die Patientenverfügung das Patienten-Informationszentrum (PIZ), bei ethischen Fragestellungen zur Patientenversorgung das Ehtikkomitee des Marienhospitals als Ansprechpartner zur Verfügung.
Patienten-Informationszentrum (PIZ)
Telefon: 0711 6489-3330, piz@vinzenz.de
Ethikkomitee
Telefon: 0711 6489-7533, ethikkomitee@vinzenz.de
















