Wissenswertes zur Weiterbildung
Die berufspädagogische Weiterbildung umfasst 300 Stunden und entspricht damit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe vom 2. Oktober 2018 (§4 Abs. 3 PflAPrV). Sie orientiert sich an der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für die Praxisanleitung. Das Marienhospital ist von der DKG als Weiterbildungsstätte für die Praxisanleitung anerkannt. Die Weiterbildung umfasst drei Module; jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab.
Präsenzphasen, Selbststudium, Hospitation, Modulprüfungen sind die tragenden Elemente. Damit der Transfer der Weiterbildungsinhalte in die berufliche Praxis gewährleistet wird, sollten Sie als Teilnehmer zwischen den Blockwochen in Ihrem beruflichen Alltag Tätigkeiten eines Praxisanleiters wahrnehmen.
Die Weiterbildungsziele
Sie erwerben fachliche und pädagogische Kompetenzen, um die vielfältigen Aufgaben der Praxisanleitung entwicklungsorientiert gestalten zu können. Diese sind zum Beispiel:
- die Schnittstelle zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung mitgestalten
- Einarbeitung und Anleitung konzeptionell planen, nach didaktischen und pädagogischen Grundsätzen durchführen und auswerten
- Lernsituationen ermöglichen, gestalten und reflektieren
- Beurteilungen erstellen und Prüfungen abnehmen
- neue Kolleginnen und Kollegen einarbeiten, begleiten und beraten
- aktuelle Forschungsergebnisse mit der beruflichen Praxis verbinden
Die Weiterbildungsinhalte
Die Weiterbildung gliedert sich in folgende Themenbereiche:
- Berufliche Grundlagen anwenden – Beziehung achtsam gestalten
(ethisch denken und handeln; theoriegeleitet pflegen unter Beachtung der Vorbehaltstätigkeiten; Modelle von Gesundheit und Krankheit in die Pflege einbeziehen; ökonomisch Handeln im Gesundheitswesen) - Entwicklungen initiieren und gestalten
(Lern-, Lehr- und Beratungsprozesse gestalten; Anleitungsprozesse planen und gestalten; Qualitätsmanagement – Arbeitsabläufe in komplexen Situationen gestalten) - Praxisanleitung professionell wahrnehmen und gestalten
(Rollenverständnis und Aufgaben eines Praxisanleiters entwickeln und wahrnehmen; rechtliche Grundlagen der Praxisanleitung beachten) - Lernprozesse gestalten
(Ausbildungspläne erstellen; Prozess der Anleitung planen, gestalten und durchführen sowie Methoden der Anleitung auswählen; anleiten, beraten und unterstützen) - Beurteilen und bewerten
(beurteilen und bewerten; Prüfungen durchführen und rechtliche Vorgaben berücksichtigen)