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Freitag, 26. Februar 2010

Marienhospital erfüllt Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma

Von: Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Das Marienhospital erfüllt die Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma des Gemeinsamen Bundesausschusses, die seit 1.1.2010 in Kraft getreten ist.

Es darf daher die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma uneingeschränkt durchführen.

Weitere Informationen zur Thematik finden Sie hier.