Freitag, 26. Februar 2010
Marienhospital erfüllt Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma
Das Marienhospital erfüllt die Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma des Gemeinsamen Bundesausschusses, die seit 1.1.2010 in Kraft getreten ist.
Es darf daher die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma uneingeschränkt durchführen.
Weitere Informationen zur Thematik finden Sie hier.