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.Expertenstandard Entlassungsmanagement
Der Expertenstandard: Entlassungsmanagement in der Pflege wurde im November 2002 verabschiedet.
- Die Standardaussage lautet:
„Jeder Patient mit einem poststationärem Pflege- und Unterstützungsbedarf erhält ein individuelles Entlassungsmanagement zur Sicherung einer kontinuierlichen und bedarfsgerechten Versorgung.“
- Begründung für die Standardaussage
„Versorgungsbrüche bei der Entlassung bergen gesundheitliche Risiken und führen zu unnötiger Belastung von Patienten und ihren Angehörigen sowie zu hohen Folgekosten. Mit einem frühzeitigen und systematischen Assessment sowie Beratungs-, Schulungs- und Koordinierungsleistungen und abschließender Evaluation trägt die Pflegekraft dazu bei, Versorgungskontinuität herzustellen.“

