Marienhospital Stuttgart: Pflegestandards.

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Die Pflegestandards und -richtlinien

In den Krankenhäusern sind Pflegestandards und -richtlinien inzwischen fast überall entwickelt und eingeführt. Die Erstellung und Einführung der nationalen Expertenstandards durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) hat diese Entwicklung weiter vorangetrieben. Der Pflege stehen derzeit die Dekubitusprophylaxe, das Entlassungsmanagement, das Schmerzmanagement und die Sturzprophylaxe als nationaler Standard zur Verfügung.

Im Marienhospital wurden 1986 die ersten Standards entwickelt; sie stellten standardisierte Pflegepläne dar. Mit der Zeit zeigte sich, dass es sehr schwierig war, Standards zur Qualitätssicherung konkret zu überprüfen. Deshalb entschloss sich 2001 die Pflegekommission im Haus, die Standards neu zu formulieren. Sie sollten nach dem CBO-Format erstellt werden, also Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien enthalten. Der Pflegekommission gehören die Pflegedirektorin, die Pflegedienstleitungen, die Leiterin der Krankenpflegeschule und die Mitarbeiter der Innerbetrieblichen Fortbildung (IbF) an. Aufgabe der Kommission ist es, unter anderem zu überprüfen und sicherzustellen, dass die definierte Qualität gesichert, überprüft und verbessert wird.

Im Oktober 2001 wurde ein abteilungsübergreifender Arbeitskreis gebildet. Er setzt sich aus Pflegekräften verschiedener Fachrichtungen zusammen, die vorhandene Standards gemäß den neuen Kriterien überarbeiten und aktualisieren sollen. Der Arbeitskreis trifft sich einmal im Monat unter Moderation einer Pflegedienstleitung. Außerdem werden neue Standards und Richtlinien – anhand von aktueller Literatur und aus der täglichen Praxis heraus – in einem ersten Entwurf erarbeitet. Der Entwurf geht dann auf alle Stationen, wird dort überprüft und gegebenenfalls ergänzt. Die Ergänzungen wiederum werden vom Arbeitskreis gesichtet, der Standard bzw. die Richtlinie entsprechend angepasst. Schließlich legt der Arbeitskreis den Standard oder die Richtlinie der Pflegekommission zur Verabschiedung vor.

Nach der Verabschiedung kommt der Standard oder die Richtlinie auf die Stationen und gilt dann als verbindliches Qualitätsniveau oder verbindliche Handlungsanweisung. Abweichungen müssen schriftlich in der Patientenakte vermerkt und begründet werden.

Als Beispiel wird die Richtlinie Mundpflege vorgestellt. Sie kann nachfolgend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

pdf-Bild

Richtlinie "Mundpflege" (PDF-Datei, 32 KB)

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