Finanzielles
Berechnung der Krankenhausleistungen
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen rechnen wir direkt mit der zuständigen Kasse ab. Lediglich bestimmte Wahlleistungen müssen Sie selbst bezahlen – es sei denn, Sie haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen, welche diese Kosten übernimmt.
Darüber hinaus sind alle Kliniken verpflichtet, pro Krankenhaustag für maximal 28 Tage im Jahr einen gesetzlich festgelegten Geldbetrag zu berechnen. Für Aufnahme- und Entlassungstag wird dabei die volle Tagesgebühr fällig. Über die aktuelle Höhe des Betrages informiert Sie unser Entgelttarif, den Sie bei der Aufnahme erhalten haben (momentaner Stand: 10 Euro pro Tag.) Sie bekommen von uns nach Ihrem Klinikaufenthalt eine entsprechende Rechnung per Post zugeschickt.
Auch falls Sie ein sogenannter Selbstzahler sind, werden Ihnen unsere Leistungen nach der Entlassung in Rechnung gestellt. Wenn Sie sehr lange bei uns bleiben, bekommen Sie schon während Ihres Klinikaufenthalts eine Zwischenrechnung.
Kostenpflichtige Extras
Unsere Regelleistungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Darüber hinaus können Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Hierzu gehören die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, die Behandlung durch den Chefarzt, die Bereitstellung eines Telefon- oder Fernsehapparats oder die Unterbringung einer Begleitperson. Nicht alle Wahlleistungen sind jederzeit auf allen Stationen verfügbar! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenaufnahme beraten Sie gerne über Ihre individuellen Wahlmöglichkeiten.
Wahlleistungen müssen Sie selbst bezahlen; es sei denn, Sie sind Mitglied einer privaten Krankenkasse oder haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen, welche die Kosten übernimmt. Für die Gewährung der Wahlleistungen muss ein besonderer Vertrag zwischen Patient und Krankenhaus geschlossen werden. Dies geschieht in der Regel bei der Aufnahme. Sie können aber auch jederzeit während des Klinikaufenthaltes noch Wahlleistungen wie ein Telefon am Bett etc. beantragen.
