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.Datenschutz
Informationen zum Datenschutz im Marienhospital
Datenschutz ist ein wichtiger Teil des Persönlichkeitsschutzes und ein Grundrecht unserer Verfassung.
Für die Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH ist der Umgang mit den personenbezogenen Daten neben den zahlreichen bundes- und landesgesetzlichen Normen zusätzlich durch die Bestimmungen der kirchlichen Datenschutzordnung geregelt.
."Datenschutz der katholischen Kirche" (PDF-Datei, 208 KB)
Am sorgfältigen Umgang mit ihren persönlichen Angaben merken die Patienten und auch die Mitarbeiter, ob sie als Individuum wahrgenommen und respektiert werden. Gerade im Krankenhaus handelt es sich um besonders sensible Daten.
Es werden nicht nur medizinische Informationen verarbeitet, hinzu kommt das System der Leistungsabrechnung mit einer Fülle von Daten für verschiedene Verwaltungs-, Versorgungs-, Statistik-, Planungs- und Forschungsaufgaben. Der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzbeauftragte ist für die Überwachung und Einhaltung der Schutzvorschriften verantwortlich.
Der Datenschutzbeauftragte hat eine beratende Funktion inne.
Er berät:
- in Einzelfragen
- bei der Einführung von Informationstechniken
- bei der Änderung von Informationstechniken.

