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.Aus- und Weiterbildung für Mediziner
Famulatur
Famulaturen können Sie in der Zeit zwischen ärztlicher Vorprüfung und Staatsexamen ableisten. Neben einer einmonatigen Praxisfamulatur, die in einer Krankenhausambulanz oder in der Praxis eines niedergelassenen Arztes abzulegen ist, muss noch eine zweimonatige Krankenhausfamulatur absolviert werden.
Falls Sie hierfür gerne ans Marienhospital kommen möchten, wenden Sie sich bitte für eine Anfrage direkt an Ihre "Wunsch-Fachklinik". Ihre Bewerbung ist an den jeweiligen Ärztlichen Direktor der Klinik zu richten.
.Praktisches Jahr
Das Praktische Jahr findet im letzten Jahr des Studiums nach bestandenem 2. Staatsexamen statt. Die Ausbildung dauert je 16 Wochen in der Inneren, der Chirurgie und einem weiteren klinisch-praktischen Fach der eigenen Wahl. Mit dem 3. Staatsexamen endet das PJ. Es muss an Universitätskliniken oder den angeschlossenen Lehrkrankenhäusern absolviert werden.
Das Marienhospital ist akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Tübingen. Alle wichtigen Informationen zum PJ in unserem Hause finden Sie unter Stellen.
.Facharzt-Weiterbildung
Folgende Weiterbildungsermächtigungen für den Facharzt bestehen im Marienhospital:
Fachgebiet Anästhesie und Schmerztherapie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für die Spezielle Intensivmedizin
- Volle Weiterbildungsermächtigung für die Spezielle Schmerztherapie
Fachgebiet Chirurgie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Chirurgie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Gefäßchirurgie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Viszeralchirurgie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Unfallchirurgie
Fachgebiet Gynäkologie und Geburtshilfe
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Volle Weiterbildungsermächtigung in der Fakultativen Weiterbildung "Spezielle Operative Gynäkologie"
Fachgebiet HNO-Heilkunde
- Volle Weiterbildungsermächtigung für HNO-Heilkunde
Fachgebiet Innere Medizin
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Innere Medizin
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Kardiologie
- Volle Weiterbildungsermächtigung in der Fakultativen Weiterbildung "Spezielle Internistische Intensivmedizin"
- Weiterbildungsermächtigung für Endokrinologie (1 Jahr)
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Gastroenterologie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Internistische Rheumatologie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Pneumologie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Hämatologie und Internistische Onkologie
Fachgebiet Laboratoriumsmedizin
Volle Weiterbildungsermächtigung für Laboratoriumsmedizin (Klinische Chemie, Immunologie, Mikrobiologie)
Fachgebiet Neurologie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Neurologie
- Ausbildungsermächtigungen für die Bereiche Ultraschalldiagnostik hirnversorgender Arterien, Elektromyografie und Elektroenzephalografie
Fachgebiet Plastische Chirurgie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Plastische Chirurgie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für die Zusatzbezeichnung "Handchirurgie"
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für die Zusatzbezeichnung "Plastische Operationen"
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Oralchirurgie
Fachgebiet Radiologie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Diagnostische Radiologie
Fachgebiet Strahlentherapie
- Volle Weiterbildungsermächtigung für Strahlentherapie

